Im Übrigen geht aus der Aktennotiz vom 9. November 2022 hervor, dass die Mitarbeitenden der BEWA über die Ängste des Beschwerdeführers informiert sind und bereits gewisse Anpassungen in Aussicht gestellt haben, um dem Beschwerdeführer einen Aufenthalt in der BEWA zu erleichtern. Der Antrag auf gutachterliche Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers wird somit abgewiesen.