Angemerkt wurde insbesondere, der Beschwerdeführer gehe sehr gut mit seiner Situation und der Behandlung um und mache es insgesamt sehr gut (pag. 95). In der Besprechung vom 9. November 2022 wurde die psychische Belastung des Beschwerdeführers während den Aufenthalten in der BEWA schliesslich erneut thematisiert, nachdem dieser ausgeführt hatte, die BE- WA sei das Schlimmste, was er im Vollzug erlebt habe. Er habe sich in der BEWA zum ersten Mal nicht mehr unter Kontrolle gehabt und die Ärzte um eine Überdosis gefragt. Er sei nicht sicher, ob er in der BEWA an Krebs sterben werde oder nicht schon vorher.