1062), Aktennotiz vom 3. Oktober 2022 (pag. 95) sowie Aktennotiz vom 9. November 2022 (pag. 129 f.). Besonderes Gewicht kommt dem medizinischen Bericht vom 29. März 2022 des behandelnden Oberarztes, Dr. med. I.________, zu. Dieser orientiert sich am Fragekatalog gemäss Richtlinie betreffend die Hafterstehungsfähigkeit und wurde von den BVD in Auftrag gegeben. Dieser Bericht äussert sich ausführlich über den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers, die Therapie und soweit möglich über den zu erwartenden Verlauf der Erkrankung. Weiter bejaht Dr. med. I.________ die Frage, ob die medizinische Versorgung in der JVA G.________ ausreiche.