Diese regelmässigen Aufenthalte in der BEWA sind im Rahmen der normalen Krebs- Behandlung zu sehen und dementsprechend kein Notfall und nichts Aussergewöhnliches (pag. 95). Sobald sich der gesundheitliche Zustand des Beschwerdeführers dahingehend verschlechtert, dass die medizinische Betreuung in der JVA G.________ nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit einer vollständigen Verlegung in die BEWA (pag. 27). Ziel ist es jedoch, dass der Beschwerdeführer in der JVA G.________ verbleiben kann, solange dies aus medizinischen und pflegerischen Gründen möglich ist.