16. Derzeit befindet sich der Beschwerdeführer seit dem 19. Dezember 2019 in der Justizvollzugsanstalt (nachfolgend: JVA) G.________, um seine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verbüssen. Am 27. September 2021 wurde bei ihm in der Bewachungsstation des H.________(Spital) (nachfolgend: BEWA) ein metastasierendes Adenokarzinom des oberen Gastrointestinaltrakts diagnostiziert. Das mittlere durchschnittliche Überleben ist limitiert. Aktuell muss der Beschwerdeführer im Rahmen einer palliativen Chemotherapie alle zwei Wochen für 2-3 Tage von der JVA G.________ in die BEWA gebracht werden.