9. Mit Eingabe vom 28. September 2022 reichte der Beschwerdeführer seine Replik ein (pag. 58). Die Verfahrensleitung erachtete den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 30. September 2022 als abgeschlossen und stellte den Parteien den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag. 61). 10. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 liessen die BVD der Verfahrensleitung die gesamten zwischenzeitlich aufgelaufenen Vollzugsakten in Kopie zugehen (pag. 67). Mit Verfügung vom 7. Oktober 2022 wurden den Parteien Kopien der noch nicht bekannten Unterlagen zugestellt mit der Aufforderung, allfällige Bemerkungen dazu umgehend einzureichen (pag. 101).