3. Eventualiter zu 1 und 2: Es sei die Verfügung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 17. August 2022 das Beschwerdeverfahren. Die Verfahrensleitung bot der SID Gelegenheit, innert Frist 2 zur Beschwerde Stellung zu nehmen und forderte sie gleichzeitig auf, die Vollzugsakten einzureichen (pag. 37).