und F.________, für schuldig erklärt und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das Bundesgericht dieses Urteil am 12. Dezember 2018 aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte, erklärte das Obergericht den Beschwerdeführer mit Urteil vom 29. Mai 2020 des mehrfachen Mordes für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie zu einer Verwahrung, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe der Verwahrung vorausgeht (Akten Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [nachfolgend: BVD], pag. 143 ff.).