Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. April 2022 (PEN 21 95) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als erstinstanzlich für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden wurden (Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteils). III. A.________ wird schuldig erklärt: des Raufhandels, begangen am 1. Juli 2018 in Bern und in Anwendung der Art. 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 133 Abs. 1 StGB Art. 426 Abs. 1 und 4, Art. 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 2’100.00. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.