Für das Berufungsverfahren macht Rechtsanwalt Dr. B.________ als privater Verteidiger des Beschuldigten in seiner Kostennote vom 2. Oktober 2023 (pag. 682) einen Aufwand von 18.67 Stunden zu CHF 250.00, Auslagen von CHF 26.20, Reisezuschläge von CHF 30.00 und Mehrwertsteuer von CHF 363.72 geltend, was insgesamt ein Honorar von CHF 5'087.42 ergibt. Aufgrund der effektiven Dauer der Berufungsverhandlung erfolgt eine Kürzung auf 16.67 Stunden. Die übrig geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen. Dementsprechend bestimmt die Kammer das Honorar von Rechtsanwalt Dr. B.________ insgesamt auf CHF 4'548.95.