23.1 Entschädigung des amtlichen Vertreters des Privatklägers 23.1.1 Erste Instanz Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Privatklägers im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'001.45. Diese Entschädigung blieb unangefochten, ist nicht offensichtlich unangemessen und daher zu bestätigen. Mit der Vorinstanz wird festgestellt, dass Rechtsanwalt D.________ gestützt auf die rechtskräftigen Strafbefehle vom 12. Januar 2021 gegen F.________ (BM 19 50174; pag. 280 ff.) und E.________ (BM 19 52751;