656) gehen mit der neuerdings verlangten Alleinhaftung des Beschuldigten über die vorinstanzlichen Anträge hinaus und können deshalb nicht gehört werden. Der Privatkläger fällt somit auf seine vor der Vorinstanz gestellten Anträge zurück. Er forderte dort die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Schadenersatz- und Genugtuungszahlung (CHF 837.20 und CHF 8'000.00, zzgl. Zins 5%) unter solidarischer Haftbarkeit mit E.________ und F.________ (pag. 397). Der Beschuldigte verlangte hingegen die Abweisung der Zivilklage (pag.