Die Kammer geht davon aus, dass die Ehefrau des Beschuldigten aus der Selbständigkeit im Durchschnitt mindestens CHF 3'000.00 netto monatlich generiert. Dies wird bei der Berechnung des Tagessatzes insofern berücksichtigt, als sie praktisch selber für ihren Unterhalt aufkommen kann, so dass neben der Pauschale von 25% für Steuern und Krankenkasse nur ein sehr geringer monatlicher Unterstützungsbeitrag des Beschuldigten an seine Ehefrau (15% von CHF 150.00) auslageseitig abgezogen wird. Hinzu kommt der Unterstützungsbeitrag von 15% für das erste und von 12.5% für das zweite Kind.