35 stützungs-, Renten-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeleistungen (DOLGE, in: Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 53 zu Art. 34 StGB). In Bezug auf die Tagessatzhöhe sind die aktualisierten finanziellen Verhältnisse im Urteilszeitpunkt zu berücksichtigen. Der Beschuldigte generierte im Urteilszeitpunkt (und auch in der weiteren Zukunft, siehe Ausführungen zur Ablösung durch die Arbeitslosenversicherung hiervor) ein Einkommen von CHF 4'200.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn).