Er ist seit 2022 aufgrund von Rückenproblemen (mehrere Diskushernien) arbeitsunfähig und bezieht Taggelder von CHF 4'200.00 monatlich (pag. 618). Oberinstanzlich gab er an, ab sofort wieder zu 20% arbeitsfähig und vermittelbar zu sein, so dass er fortan Taggelder nur noch zu 80% beziehe und stattdessen zu 20% Arbeitslosengeld (pag. 638 Z. 38 ff.). Er lebt mit seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern zusammen (pag. 627 ff.). Seine früheren Schulden tilgte der Beschuldigte mit Hilfe einer Schuldensanierung vollumfänglich (pag. 639 Z. 11 ff.).