Zeuge E.________ vermochte zwar keine konkreten Handlungen des Beschuldigten beschreiben, verortete ihn jedoch konstant im Mittelpunkt der tätlichen Auseinandersetzung, bezeichnete ihn als einer der über seinen Vater gebeugten Personen und widersprach vehement der Darstellung des Beschuldigten, wonach er abseits bei seiner Familie gestanden sei. Die weiter befragten Personen runden die bereits gewonnenen Erkenntnisse zu einem stimmigen Gesamtbild ab. So identifizierten auch Zeuge Q.________, L.________ und Zeuge O.________ den Beschuldigten als Teilnehmer des Raufhandels und belasten ihn damit direkt;