Darüber hinaus versuchte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, die allgemeinen Geschehnisse und insbesondere die vorangehenden Provokationen während des Halbfinalspiels zu verharmlosen. So erklärte er, dass eine aufgeheizte Stimmung zum Fussballspielen dazugehöre, und wenn man dies nicht aushalte, dann müsse man nicht aufs Feld (pag. 640 Z. 29 ff.). Schuld an der Eskalation sei der erste Schlag gewesen [Schlag von L.________ gegen F.________]. Dieser sei aber eben gerade nicht von ihrer Seite gekommen (pag. 640 Z. 32 ff.).