Dem Beschuldigten gelang es auch nicht, seine gegenteiligen Behauptungen durch nachvollziehbare Alternativbegründungen zu untermauern. Dass sich der Beschuldigte – trotz des Wissens um die Aussagen der anderen Aussagepersonen – nicht nur Beschönigungstendenzen hingibt, sondern vehement jegliche Schuld seitens seiner Mannschaft und auch ihm selbst abstreitet, erschüttert die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen betreffend Tatbeteiligung massiv. Darüber hinaus versuchte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, die allgemeinen Geschehnisse und insbesondere die vorangehenden Provokationen während des Halbfinalspiels zu verharmlosen.