641 Z. 16 ff. und 28). Zum Flaschenwurf führte er aus: «Ich weiss nicht, wer es war, aber wir waren es nicht» und «[..] die Flasche kann ja auch von aussen gekommen sein» (pag. 641 Z. 31 f. und 36 f.). Er warf dem Privatkläger ausserdem ohne jegliche Begründung vor, dass dieser genau wisse, dass die Flasche nicht von seiner Mannschaft geworfen worden sei (pag. 641 Z. 27 ff.). Der Beschuldigte verkennt, dass der Privatkläger stets aussagte, dass er nicht wisse, wer die Flasche geworfen habe und er den Beschuldigten diesbezüglich auch nicht belastete (bspw. pag. 635 Z. 24).