Zusammenfassend erachtet die Kammer die Aussagen des Beschuldigten, wonach er von jemandem zurückgehalten wurde und während der tätlichen Auseinandersetzung untätig abseits daneben stand als Schutzbehauptungen und damit als nicht glaubhaft. Position des Beschuldigten nach der Auseinandersetzung Der Beschuldigte verlor sich auch bezüglich seines Aufenthaltsortes nach dem Spiel in verwirrenden Angaben. Aus dem Anzeigerapport vom 28. November 2019 geht hervor, dass eine Personengruppe, die an der Schlägerei beteiligt gewesen sein soll, den Platz vor dem Eintreffen der Polizei bereits verlassen hatte. Die Gruppe konnte durch die Polizei erst an der .________ angehalten werden (pag. 10).