640 Z. 13 f.). Mit späterer Aussage korrigierte er seine Aussage, wonach ihn seine Frau zurückgehalten habe dahingehend, dass ihn jemand vom Feld zurückgehalten habe (pag. 642 Z. 13 f.). Auf Vorhalt seiner widersprüchlichen Aussagen führte der Beschuldigte eine letzte und nochmals neue Version der Geschehnisse aus und erklärte, dass ihn zuerst einer vom Feld zurückgehalten und seine Frau ihn im Anschluss zurückgezogen habe (pag. 642 Z. 31 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten, die seine Position während der Auseinandersetzung betreffen, überzeugen nach Ansicht der Kammer nicht. Insbesondere seine