Es sei zudem speziell, dass der Beschuldigte den Anruf an den Bruder des Privatklägers nicht bestreite, sich dann aber nicht mehr an den Inhalt des Gesprächs erinnern könne. Der Beschuldigte versuche den Vorfall zu verharmlosen und habe sich auch mit Gegenvorwürfen nicht zurückgehalten. Er habe ausgeführt, dass eigentlich seine Mannschaft das Opfer der Gesamtsituation sei. Was gestützt auf die Aussagen der befragten Personen klarerweise nicht der Fall gewesen sein dürfte. Insgesamt werfe das Aussageverhalten des Beschuldigten Fragen auf.