Z. 224 in Bezug auf pag. 172). Auf die direkt nachfolgende Frage der Polizei, ob er darauf [auf den Bildern] Personen erkennen könne, die aktiv bei der Schlägerei/Raufhandel beteiligt waren, sagte er: «Nein ist derjenige mit den Tattoos (-)» in Bezug auf den Beschuldigten.