166 Z. 174-178 beschreibt er einen Mann, der an der Schlägerei beteiligt gewesen sei, dessen Beschreibung auf den Beschuldigten zutreffen könnte. Daraufhin wurde ihm u.a. das zweite Video vorgespielt, auf dem er den Mann «mit den Tattoos» wiedererkannte. Die Beschreibung der Person im Video passt auf den Beschuldigten und er konnte ihn daraufhin auch auf den Standbildern identifizieren (pag. 167 Z. 224 in Bezug auf pag.