__ eingeschlagen hat oder nicht. Er hielt hingegen fest, dass die K.________ an den der tätlichen Auseinandersetzung vorangehenden Provokationen beteiligt gewesen seien (pag. 163 Z. 49 f.); worunter auch der Beschuldigte subsumiert werden kann. Zu der von Zeuge O.________ beschriebenen Person (pag. 166 Z. 174 ff.) hielt die Vorinstanz zutreffend fest (S. 19. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 439): Auf pag. 166 Z. 174-178 beschreibt er einen Mann, der an der Schlägerei beteiligt gewesen sei, dessen Beschreibung auf den Beschuldigten zutreffen könnte.