Der Zeuge könne nur nicht sagen, was der Beschuldigte konkret gemacht habe. Zum Flaschenwurf habe er ausgesagt, dass es eine Heinekenflasche gewesen sei und diese aus der Gruppe der Streitenden herausgeworfen worden sei. Es sei davon auszugehen, dass die K.________ Heineken Bier getrunken hätten; denn derartige Flaschen seien in ihrem Umfeld aufgefunden worden, während vor Ort wohl