Entgegen der Ansicht der Verteidigung können aus den Aussagen von Zeuge Q.________ sowohl zum Rahmen- als auch zum Kerngeschehen relevante Erkenntnisse gewonnen werden. Seine Aussagen zeigen insbesondere auf, wie die .________ Brüder an besagtem Nachmittag resp. während des ganzen Turniers auf Dritte wirkten (pag. 206 Z. 61 ff.). Er beschrieb, wie die Mannschaft der K.________ den ganzen Tag Alkohol getrunken und provoziert habe (pag. 206 Z. 49 ff. und 208 Z. 136 ff.). Einer der Schiedsrichter habe ihm gar gesagt, dass er keine Spiele mehr mit den K.________ leiten wolle (pag. 208 Z. 137 f. und 206 Z. 63 ff.).