__ Brüder. Er habe jedoch klar ausgesagt, dass der Beschuldigte sich aktiv an der Schlägerei beteiligt habe. Bei der zweiten Einvernahme habe er hingegen vieles nicht mehr gewusst. Dies könne einerseits an der vergangenen Zeit liegen, andererseits aber auch daran, dass er die .________ Brüder nicht habe belasten wollen. Letzteres zeige sich insbesondere daran, dass er die .________ Brüder in der ersten Einvernahme als Hauptaggressoren bezeichnet habe, während er deren Beteiligung in der zweiten Einvernahme stark heruntergespielt habe. Dieses Aussageverhalten sei nicht nachvollziehbar.