__ den Beschuldigten nicht unrechtmässig belastet, sondern nur wirklich Erlebtes zu Protokoll gab. Die Aussagen von Zeuge E.________ wirken insbesondere aufgrund bestimmter Detailschilderungen selbsterlebt. Als Beispiel ist seine Aussage hervorzuheben, wonach er den Wind gespürt habe als die Flasche vorbeigeflogen sei und jemand anderen erwischt habe, oder dass er der Person mit der Flasche noch gesagt habe, sie solle diese nicht werfen (pag. 648 Z. 12 ff. und 97 Z. 79 ff.). Auch wenn Zeuge E.____