__ den Beschuldigten nicht habe identifizieren können, kann nach dem Dargelegten nicht gefolgt werden. Eine falsche Anschuldigung durch Zeuge E.________ kann nach Ansicht der Kammer ausgeschlossen werden. Es ist kein Grund ersichtlich warum er, neben dem Hauptaggressor F.________, welcher für sein Verhalten auch bereits rechtskräftig verurteilt ist, gleich auch noch dessen Bruder beschuldigen sollte, wenn dieser nicht tatsächlich auch einer der ca. fünf Schlagenden, um seinen Vater herum gewesen wäre. Zeuge E.__