87 Z. 114 f., 88 Z. 118-128 und 649 Z. 16 f.). Den Beschuldigten betreffend sagte er aus, dass der Kalabrese mit der Glatze [F.________] seinem Vater einen Fusstritt in den Rippenbereich gegeben habe, und dass «der andere Kalabrese» auch auf seinen Vater eingeschlagen habe, wobei er nicht genau wisse, was dieser gemacht habe. Die weiteren Spieler seien alle Spieler dieser Latinos gewesen (pag. 88 Z. 147 ff.). Er hat somit klar zwischen den beiden Kalabresen differenziert und konnte diese auch auf den Fotos unterscheiden (pag. 90 Z. 261 f.). Den Beschuldigten hat er erstens im Zentrum des Geschehens verortet und zweitens auch in Aktion.