21, Rubrum des Anzeigerapports ab pag. 5, Beschreibung der Verwandtschaftsbanden der .________ durch den Zeugen M.________ [pag. 139 Z. 86-99] in Verbindung mit dem Gruppenfoto [pag. 20, in Farbe]). Der Privatkläger zählte offensichtlich auch die beiden .________ Brüder zur Mannschaft, dies weil er auf Frage nach den Namen der .________ den einen als F.________ und den anderen als A.________ bezeichnete (pag. 36 Z. 78 f.). Somit ist jedenfalls erstellt, dass der Privatkläger hier nichts durcheinanderbrachte und wenn auch pauschal so doch von Anfang an auch den Beschuldigten als (Mit-)Aggressor verortete.