15 sprochen habe (pag. 653). Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Privatkläger anlässlich der ersten Einvernahme auch an anderer Stelle pauschale Aussagen tätigte. Dies erstaunt vor dem Hintergrund, dass die Einvernahme nur einen Tag nach einem erlittenen Schädelhirntrauma mit versetztem Kiefer und Zahnschäden stattfand, jedoch nicht weiter. Es ist davon auszugehen, dass der Privatkläger die beiden .________ Brüder damit in erster Linie der Mannschaft der Südamerikaner zuordnete, ohne damit auch gleich Anspielungen auf die Volkszugehörigkeit oder Sprache machen zu wollen.