Dort erklärte er auf Frage, ob der im Gerichtssaal anwesende Beschuldigte in die körperliche Auseinandersetzung involviert gewesen sei, er sei auch dabei gewesen (pag. 342 Z. 40 ff.). Es sei schnell gegangen, sie seien am Streiten gewesen und dann sei die Flasche gekommen (pag. 343 Z. 4 f.). Auf nochmalige Nachfrage, ob er die Beteiligung der .________ Brüder an der körperlichen Auseinandersetzung gesehen habe, erklärte er, ja, er bleibe dabei (pag. 343 Z. 32 ff.). Nachdem man ihm den Strafbefehl gegen den Beschuldigten vorgelesen hatte, sagte er, es sei aus seiner Sicht so geschrieben, wie es passiert sei (pag. 344 Z. 5 ff.).