und die Mannschaft der .________ gewesen. Sie hätten den älteren Herren richtig mit Fäusten und Füssen geschlagen (pag. 48 Z. 63 ff.), und er habe gesehen, wie der Beschuldigte und sein Bruder auf L.________ eingeschlagen hätten (pag. 49 Z. 107). Der Privatkläger belastete den Beschuldigten anlässlich der zweiten Einvernahme somit erstmals direkt als aktiven Teilnehmer der tätlichen Auseinandersetzung. Dies bestätigte er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Dort erklärte er auf Frage, ob der im Gerichtssaal anwesende Beschuldigte in die körperliche Auseinandersetzung involviert gewesen sei, er sei auch dabei gewesen (pag.