13.2.2 Erwägungen der Kammer Der Privatkläger wurde insgesamt vier Mal befragt (pag. 34 ff., 46 ff., 342 ff. und 634 ff.). In seiner ersten Einvernahme, die einen Tag nach dem Vorfall stattfand, belastete er den Beschuldigten noch nicht direkt. Er sprach vielmehr von einem Mannschaftseffort der «.________» und beschrieb die Kampfszene, wie sie auf L.________ eingeschlagen hätten (pag. 35 Z. 64 ff.). Nach der Frage, wie viele Personen an der Schlägerei teilgenommen hätten, wurde er nach den Namen der «.________» gefragt, worauf er F.________ und A.________ erwähnte, welche Trainer der Mannschaft gewesen seien (pag. 36 Z. 78 ff.).