__] eingeschlagen hätten. Die von der Verteidigung dargelegten Widersprüche seien nicht derart entscheidend. So insbesondere das Argument der Verteidigung, wonach der Privatkläger die .________ Brüder gar nicht richtig erkannt habe, da er zuerst ausgesagt habe, dass es ausschliesslich Südamerikaner gewesen seien, die L.________ angegriffen hätten. Später sei ihm dann wieder ganz klar gewesen, dass der Beschuldigte auf L.________ eingeschlagen habe.