11. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, in der Mannschaft K.________ mitgespielt zu haben. Ebenfalls blieb unbestritten, dass es nach Abpfiff des Finalspiels zwischen den Mannschaften «J.________» und «I.________» zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen ist und der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt auf dem Fussballfeld anwesend war. Die Verletzungen des Privatklägers und von L.________ wurden ebenfalls nicht bestritten. Weiter ist auch nicht (mehr) bestritten, dass die Verletzungen des Privatklägers auf den Flaschenwurf zurückzuführen sind.