__ Brüder nicht explizit erkannt habe, denn sie würden sich ja aus der Kindheit kennen. E.________ könne lediglich bezeugen, dass der Beschuldigte auf dem Fussballplatz anwesend gewesen sei, selbst wenn er oberinstanzlich nun wieder etwas Anderes ausgesagt habe. Auch die weiteren befragten Personen (F.________, L.________, M.________, N.________, O.________, P.________ und Q.