von einer Flasche, die kaum für ihn bestimmt war. Wesentlich ist auch, dass der Privatkläger von der Flasche verletzt wurde und dass der Flaschenwerfer nicht identifiziert werden konnte. Im Endeffekt kann der Sachverhalt gemäss Strafbefehl mit den vorstehend erwähnten Präzisierungen als erstellt betrachtet werden.