5. Eintretensfrage betreffend Anschlussberufung 5.1 Rechtsbegehren Mit Anschlussberufung vom 19. September 2022 hatte der Privatkläger im Berufungsverfahren ursprünglich folgende Anträge gestellt (pag. 546 f.): A.________ sei zu verurteilen, C.________ 1. eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von CHF 837.20 nebst Zins von 5% seit dem 01.07.2018 unter solidarischer Haftbarkeit mit E.________ und F.________ 2. eine Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 8'000.00 nebst Zins von 5% seit dem 01.07.2018 unter solidarischer Haftbarkeit mit E.________ und F.________