_, sei weiter zu verurteilen dem Privatkläger C.________ eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von CHF 837.20 nebst Zins von 5% seit dem 1. Juli 2018, eine Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 8'000.00 nebst Zins von 5% seit dem 1. Juli 2018 sowie die Interventionskosten des Privatklägers gemäss Kostennote zu leisten. 3. Das Honorar für den amtlichen Rechtsbeistand des Privatklägers sei gestützt auf die eingereichte Kostennote gerichtlich festzulegen.