3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (vom 22. September 2023; pag. 615) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (vom 25. September 2023; pag. 617 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung liess der Beschuldigte diverse Unterlagen einreichen (vgl. Beilagenverzeichnis pag. 660): - Schreiben F.________ / Rechtsanwalt D.________ vom 2. Oktober 2021 (pag. 661) - Schlichtungsgesuch vom 14. September 2021 (pag.