2 Beurteilung der Eintretensfrage im Endentscheid, frühestens jedenfalls am Verhandlungstermin erfolgen werde (pag. 583 ff.). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 2. Oktober 2023 in Anwesenheit der Parteien und ihrer Rechtsvertreter statt (pag. 632 ff.). Rechtsanwalt D.________ wurde an der Berufungsverhandlung mit Zustimmung des Gerichts (pag. 622 ff.) durch Rechtsanwalt G.________ substituiert (pag. 659).