1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. April 2022 (pag. 412 ff.) erklärte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Raufhandels, begangen am 1. Juli 2018 in Bern, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'800.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren. Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'300.00 (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils).