Me B.________ pour A.________ (D. 854) : 1. A.________ sei vom Vorwurf gemäss Dossier 1 (Vorfall vom 12. Oktober 2018) freizusprechen. 2. Vom Widerruf der bedingten Vorstrafe (Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 21. September 2017) sei abzusehen. 3. A.________ sei eine Genugtuung in der Höhe von CHF 200.00 zuzusprechen. 4. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens – inkl. der Kosten der amtlichen Verteidigung – seien vollumfänglich auf die Gerichtskasse zu nehmen. 5. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Berufungsverfahren zulasten des Kantons Bern.