4. A.________ wird eine anteilsmässige Entschädigung der Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren von CHF 2'748.60 (inkl. Auslagen, Reisezuschlag und 7.7% MWST) ausgerichtet. 5. A.________ wird eine anteilsmässige Entschädigung der Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren von CHF 1'513.65 (inkl. Auslagen und 7.7% MWST) ausgerichtet. III. A.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I. hiervor sowie in Anwendung der Artikel 95 Abs. 1 Bst. b SVG 34, 47, 333 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO