Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ des Fahrens ohne Berechtigung durch Führen eines Motorfahrrades trotz entzogenem Führerausweis schuldig erklärt wurde. II. 1. Das Verfahren gegen A.________ wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 27. April 2021 in D.________ zum Nachteil der C.________ GmbH, wird eingestellt. 2. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2’226.00 trägt der Kanton Bern. 3. Die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 trägt der Kanton Bern.