16. Zivilpunkt Zufolge Einstellung des Verfahrens hinsichtlich des Vorwurfs der Sachbeschädigung wird die zugehörige Zivilklage der C.________ GmbH in Anwendung von Art. 126 Abs. 2 Bst. a StPO auf den Zivilweg verwiesen. Es werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 12 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.