14. Entschädigungen 14.1 In erster Instanz In erster Instanz wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwalt F.________ vertreten. Rechtsanwalt F.________ weist mit Honorarnote vom 29. April 2022 für das erstinstanzliche Verfahren einen Aufwand von total 14.4167 Stunden aus (pag. 120 ff.). Die Bedeutung der Streitsache ist aus objektiver Sicht noch im Bagatellbereich anzusiedeln (vgl. Strafbefehl vom 10. November 2021 und erstinstanzliches Urteil vom 29. April 2022: Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00; pag. 5 und 124).